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   BFH, 05.03.1997 - X B 104/96   

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https://dejure.org/1997,34948
BFH, 05.03.1997 - X B 104/96 (https://dejure.org/1997,34948)
BFH, Entscheidung vom 05.03.1997 - X B 104/96 (https://dejure.org/1997,34948)
BFH, Entscheidung vom 05. März 1997 - X B 104/96 (https://dejure.org/1997,34948)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 19.08.1994 - X B 124/94

    Anforderungen an die Stützung der Nichtzulassungsbeschwerde auf einen

    Auszug aus BFH, 05.03.1997 - X B 104/96
    Dies gilt nach ständiger Rechtsprechung sowohl für die Rüge, das FG habe Beweisanträge übergangen (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 19. August 1994 X B 124/94, BFH/NV 1995, 238, und vom 20. Mai 1996 X B 108/95, BFH/NV 1996, 835), als auch für die Rüge der Verletzung der von Amts wegen gebotenen Sachaufklärung (vgl. BFH-Beschluß vom 21. Juli 1995 V B 37/95, BFH/NV 1996, 55).
  • BFH, 21.07.1995 - V B 37/95

    Verstoß gegen die Amtsermittlungspflicht des Finanzgerichts

    Auszug aus BFH, 05.03.1997 - X B 104/96
    Dies gilt nach ständiger Rechtsprechung sowohl für die Rüge, das FG habe Beweisanträge übergangen (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 19. August 1994 X B 124/94, BFH/NV 1995, 238, und vom 20. Mai 1996 X B 108/95, BFH/NV 1996, 835), als auch für die Rüge der Verletzung der von Amts wegen gebotenen Sachaufklärung (vgl. BFH-Beschluß vom 21. Juli 1995 V B 37/95, BFH/NV 1996, 55).
  • BFH, 13.03.1996 - II R 39/94

    Grunderwerbsteuerbefreiungsgesetz als revisibles Recht das der Überprüfung des

    Auszug aus BFH, 05.03.1997 - X B 104/96
    Von diesen Darlegungserfordernissen sind auch die Fälle betroffen, in denen das Unterlassen der rechtzeitigen Rüge dem Beteiligten wegen fehlender Vertretung durch einen rechtskundigen Prozeßbevollmächtigten möglicherweise nicht zugerechnet werden könnte (vgl. BFH-Urteil vom 13. März 1996 II R 39/94, BFH/NV 1996, 757).
  • BFH, 20.05.1996 - X B 108/95

    Anforderungen an eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision wegen

    Auszug aus BFH, 05.03.1997 - X B 104/96
    Dies gilt nach ständiger Rechtsprechung sowohl für die Rüge, das FG habe Beweisanträge übergangen (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 19. August 1994 X B 124/94, BFH/NV 1995, 238, und vom 20. Mai 1996 X B 108/95, BFH/NV 1996, 835), als auch für die Rüge der Verletzung der von Amts wegen gebotenen Sachaufklärung (vgl. BFH-Beschluß vom 21. Juli 1995 V B 37/95, BFH/NV 1996, 55).
  • BFH, 21.11.2003 - III B 43/03

    NZB: kumulative Urteilsbegründung, Verletzung der Hinweispflicht

    Unter besonderen Umständen kann aber auch der nicht oder nicht mehr vertretene Kläger sein Rügerecht verlieren (BFH-Beschlüsse vom 13. August 1998 VI B 189/96, BFH/NV 1999, 326; vom 5. März 1997 X B 104/96, BFH/NV 1997, 513).
  • BFH, 12.03.1998 - XI B 46/97
    Wird mit der Rüge mangelnder Sachaufklärung (§ 76 FGO ), die die Kläger erheben, geltend gemacht, das Finanzgericht habe Beweisanträge übergangen, sind für die Schlüssigkeit der Rüge jedenfalls Ausführungen dazu erforderlich, inwieweit die Vorentscheidung auf der unterlassenen Beweisaufnahme beruhen kann, was also das voraussichtliche Ergebnis der vermißten Beweisaufnahme gewesen wäre (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 4. März 1992 II B 201/91, BFHE 166, 574, BStBl II 1992, 562 ; vom 19. August 1994 X B 124/94, BFH/NV 1995, 238; vom 5. März 1997 X B 104/96, BFH/NV 1997, 513; vgl. auch Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung , 4. Aufl., § 120 Anm. 37 ff., 40, m.w.N.).
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